Wie kann man in Patentdatenbanken recherchieren?
Für die Patentrecherche stehen eine Reihe kommerzieller und nicht kommerzieller, öffentlich zugänglicher Patentdatenbanken zur Verfügung. Bei vielen Datenbanken können Sie z.B. nach Patenten suchen, die ein bestimmtes Wort oder eine bestimmte Wortkombination enthalten. Sie können auch über den Titel, die Patent- oder Anmeldenummer oder den Namen des Erfinders nach einem bestimmten Patent suchen.
Register finden Sie unter:
- depatisnet (Deutsches Patent- und Markenamt)
- espacenet (Datenbank des Europäischen Patentamtes)
- USPTO (Datenbank des Patentamtes der USA)
- Octimine (Semantisches Recherchetool)
- Google Patents (Patentrecherche von Google)
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In einigen öffentlichen Patent-Datenbanken / Patentregistern ist es auch möglich, den Rechtsstand online zu recherchieren, zum Beispiel für deutsche Patente, US-Patente oder für ein europäisches Patent. Allerdings erfordert es etwas Übung und Systematik, um Patente online zu recherchieren.
Die Patentschriften sind nach ihrem technischen Gebiet bestimmten Patentklassifikationen zugeordnet. Diese Klassifikation finden Sie z.B. auf einer Website des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Mit Hilfe von Ländercodes können Sie nach Schutzrechten in den gewünschten Ländern suchen.
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Deutsche Patente haben den Ländercode DE
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Europäische Patente haben den Ländercode EP
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Bei der WIPO eingereichte internationale Patentanmeldungen haben die Codes PCT / WO
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Beim Patentamt der Vereinigten Staaten (USPTO)
US-Patente sind in Deutschland und Europa nicht gültig
Häufig stellen sich Unternehmer die Frage, ob ein US Patent, auch in Deutschland oder anderen europäischen Ländern gilt. Diese Frage ist aber mit einem klaren NEIN zu beantworten. Eben so häufig wird die Frage nach einem weltweiten Patent geäußert. Aber auch das gibt es nicht. US Patente gelten deshalb nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, und DE Patente gelten nur in Deutschland. Es gibt zwar internationale Patentanmeldungen (PCT = Patent Cooperation Treaty), diese Anmeldung führt aber nicht zu einem internationalen Patent. Lediglich das Rechercheverfahren und optional eine vorläufige Prüfung findet dabei auf internationaler Ebene statt. An diese internationale Phase schließt sich dann immer ein nationales/regionales Prüfungsverfahren an, welches zu nationalen Patenten führt. Und diese haben dann wieder das Länderkürzel des entsprechenden Landes.
Wenn man aber beispielsweise ein relevantes US Schutzrecht gefunden hat, sollte man aber unbedingt prüfen, ob es dazu nicht auch ein paralleles Schutzrecht in Deutschland oder einem anderen Land seiner Wahl gibt. Man spricht dann von Patenten der gleichen Patent-Familie. Das Deutsche Patent- und Markenamt bieten hierfür eine so genannte Familienrecherche an:
https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=familie
Veröffentlichte Patentanmeldungen (A-Schriften) sind keine erteilten Patente
Eine weitere Frage, die häufig auftaucht ist, weshalb recherchierte Patente in unterschiedlichen Fassungen existieren.
Dazu muss man wissen, dass in den Datenbanken nicht nur erteilte Patent veröffentlicht werden, sondern auch Patentanmeldungen, welche noch in der Prüfungsphase sind. Der Schutzumfang, welcher das Verbietungsrecht für den Patentinhaber festlegt wird durch die Patentansprüche und insbesondere durch den Hauptanspruch definiert. In vielen Fällen wird ein Patent nicht in dem Umfang erteilt, wie es zunächst eingereicht worden ist. Manchmal wird es auch gar nicht erteilt, wenn es nämlich nicht neu und erfinderisch ist.