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Patente mit Patentförderung WIPANO

Wer heute ein Unternehmen gründen und seine technischen Innovationen schützen möchte, sollte sich frühzeitig über das Thema Patentanmeldung informieren. Mit WIPANO erhalten Gründer eine interessante Option für die Patentförderung, mit der sich Kosten für die Anmeldung des Patents auffangen lassen. Ein Patent und dessen Anmeldung sind so wichtig, weil niemand seine Innovation gerne bei Konkurrenzunternehmen in marktreifen Produkten sehen möchte.

Förderung mittlerer und kleinerer Unternehmen durch WIPANO

 

WIPANO fördert vielversprechende Unternehmen und ihre Ideen und macht damit Kosten für Anmeldeverfahren bzw. die Patentanmeldung tragbarer. Die Anmeldung zur Patentförderung durch WIPANO lohnt sich für viele junge und innovationsstarke Unternehmen, die ihre Ideen wirtschaftlich voll verwerten und ihr geistiges Eigentum schützen möchten.

WIPANO steht für "Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen". Mit der Patentanmeldung sind verschiedene Aufwendungen wie etwa Gebühren verbunden, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen häufig schwer zu finanzieren sind. WIPANO stellt eine geeignete Lösung für dieses Finanzierungsproblem dar. Wer sich mit seiner Erfindung auf den Markt traut, sollte auf einen Patentschutz nicht verzichten und von den Möglichkeiten Gebrauch machen, die WIPANO bietet.

 

Aktuelle IP-Förderung:

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Welchen Zweck hat die Förderung von Patenten - etwa durch WIPANO?

Erfindungen und Forschungserkenntnisse kleiner Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich machenDie Patentförderung durch WIPANO zielt darauf ab, das kreative Potential insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu heben und Erfindungen aus dem Bereich der öffentlichen Forschung wirtschaftlich verwertbar zu machen. WIPANO dient dazu, neueste Forschungserkenntnisse in die Wirtschaft zu transferieren und setzt hierfür auf Normung und Standardisierung als marktstrategisches Instrument. Die Förderung soll sicherstellen, dass der aktuelle Stand der Technik der Wirtschaft schnell und mit einer entsprechenden Sichtbarkeit zur Verfügung steht.

 

Wer ist Herausgeber der Förderung WIPANO?

Herausgeber der Patentförderung durch WIPANO ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das BMWi hilft mit der Patentförderung WIPANO Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Finanzierung von Kosten und Gebühren für Anmeldeverfahren wie die Patentanmeldung, den Patentanwalt und damit letztlich für die erfolgreiche Umsetzung einer Produktidee.

 

Wer wird durch WIPANO gefördert?

WIPANO fördert die öffentliche Forschung ebenso wie die privatwirtschaftliche Forschung in den Unternehmen. Staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen fördert das Programm einzeln oder im Verbund. Eine Förderung von außeruniversitären Einrichtungen ist ebenfalls vorgesehen, falls diese öffentlich grundfinanziert sind und in einem förderfähigen Verbund mit Hochschulen auftreten.

Antragsteller aus der Privatwirtschaft sind förderungsfähig, wenn sie ihr Gewerbe in Deutschland gründen und im Haupterwerb betreiben. Das Förderprogramm richtet sich an die gewerbliche Wirtschaft und an Selbstständige, die einen freien Beruf im Bereich Naturwissenschaft und Technik ausüben. Letztere Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Hochschulabschluss im naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich und eine Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt vorliegen.

Eine Förderung ist ausschließlich für KMU vorgesehen. Das bedeutet, dass das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter besitzt und der Jahresumsatz 50 Millionen Euro oder die Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreitet.

Weiterhin darf noch keine Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung aus den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung vorliegen und das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Das soll sicherstellen, dass tatsächlich nur neue Ideen und Entwicklungen eine Förderung erfahren.

 

Was wird durch WIPANO gefördert und wie hoch?

Die Förderung durch WIPANO besitzt drei Förderschwerpunkte. Dazu gehört in einem ersten Schritt die Untersuchung der Aussicht auf Erteilung eines Patents. So wird hier die Erfindung ausführlich gegenüber dem Stand der Technik geprüft. Als nächstes wird die Witschaftlichkeit analysiert. Wie sind die Aussichten auf wirtschaftliche Verwertung? In diesem Schritt werden u.a. Kosten-Nutzen-Analyse, Wirtschaftsrecherchen und Marktanalyse durchgeführt. Je nach Ergebnis lassen sich bereits durch relativ geringe Weiterentwicklungen die Verwertungs- und Vermarktungschancen von Schutzrechten verbessern. Der dritte Schwerpunkt schließlich liegt auf der Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung und der Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie

In der Förderpraxis erfolgt eine Unterscheidung der zuschussfähigen Leistungen in sogenannte Leistungspakete (LP). Vom Leistungspaket hängt die maximale Fördersumme ab. Folgende Leistungspakete stehen bei WIPANO zur Auswahl:

  1. Beratung und Detailprüfung Neuheit (LP 1): Bei diesem Paket erfolgt eine Prüfung auf die Patentierbarkeit hin. Auch wird der Stand der Technik geprüft. Maximale Fördersumme: 800 Euro.
  2. Detailprüfung wirtschaftliche Verwertung (LP 2): Die Prüfung bezieht sich bei diesem Paket auf  die wirtschaftliche Verwertbarkeit. Zudem ist eine Kosten-Nutzen-Analyse möglich. Maximale Fördersumme: 800 Euro.
  3. Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung (LP 3): Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Patentanwalt und Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie. Maximale Fördersumme: 1.000 Euro.
  4. Patentanmeldung (LP 4): Dieses Paket betrifft die Förderung der eigentlichen Patentanmeldung. Hier erfolgt eine Finanzierung der Leistungen, die der Patentanwalt erbringt. Zudem ist eine Übernahme eines Teils der Amtskosten für die Patentannmeldung möglich. Maximale Fördersumme: 10.000 Euro.
  5. Maßnahmen zur Verwertung des Patents (LP 5): Das Paket LP 5 bezieht sich auf eine Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwertung des Patents. Dazu kann die Entwicklung einer Verwertungsstrategie gehören ebenso wie der Bau von Prototypen oder die Durchführung von Marken- und Designanmeldungen. Maximale Fördersumme: 4.000 Euro.

Aus den obigen Beschreibungen ist ersichtlich, dass nicht nur die Patentanmeldung selbst durch WIPANO förderungsfähig ist. Förderfähig sind auch Beratungen vor der Anmeldung sowie die Nachbetreuung.

WIPANO sieht bei der Förderung der Patentanmeldung und aller anderen Aufwendungen eine Obergrenze von 33.150 Euro für alle zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Da der Zuschuss bis zu 50 Prozent der Ausgaben berücksichtigt, sind damit im Ergebnis maximal 16.575 Euro als Zuschuss vorgesehen. Diese maximale Fördersumme verteilt sich dann wie oben angegeben auf die fünf beschriebenen Leistungspakete, wobei die maximale Förderungsdauer 24 Monate beträgt.